Antrag / Anfrage / Rede
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern; Beibehaltung des Anbindegebotes
Sehr geehrter Herr Landrat Schneider,
sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte,
in der Sitzung des Kreisausschusses am 18.12.2017 soll eine Stellungnahme des Landkreises zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms behandelt werden. Der Inhalt dieser Stellungnahme ist mir nicht bekannt.
Ich beantrage deshalb, in der Stellungnahme des Landkreises zum Ausdruck zu bringen, dass die beabsichtigte Lockerung des Anbindegebots (Nr. 3.3 der Anlage zur LEP-Verordnung) nicht befürwortet wird, weil dies dem Ziel, die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern, widerspricht.
Begründung:
Der jetzige Text des Landesentwicklungsprogramms steht zu den Zielen des von der Staatsregierung initiierten „Bündnisses für Flächenschutz“ aus dem Jahr 2003 und zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (Reduzierung des Flächenverbrauchs bis 2020 auf 30 ha pro Tag in Deutschland) im Widerspruch.
Die Errichtung von Gewerbe- und Industriegebieten in der freien Landschaft „ohne wesentliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds“ (wie im Entwurf der Teilfortschreibung formuliert) ist planerisch zudem so gut wie nicht möglich. Zu befürchten ist, dass in der Praxis eine großzügige Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffes erfolgen wird, die dann einer weiteren Zersiedelung unserer Heimat und der Beeinträchtigung des natürlichen Landschaftsbildes Vorschub leistet.
Die reich gegliederte Kultur- und Naturlandschaft des Landkreises Haßberge soll nicht durch neue Siedlungsstrukturen in der freien Landschaft zerstört werden. Eine zukunftsfähige Entwicklung unserer Region ist auch mit dem Anbindegebot möglich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klemens Albert, ÖDP