Antrag / Anfrage / Rede
Schülerbeförderung im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Haßberge; Antrag auf Reduzierung der Stehplatzzahlen in den Bussen
Sehr geehrter Herr Landrat,
wenn es um die Bildung unserer Kinder geht, so setzen Sie sich seit vielen Jahren in den unterschiedlichsten Bereichen für eine gute Bildungspolitik ein. Dies wurde hier bei uns im Landkreis bereits bei vielen konkreten Maßnahmen deutlich. So haben Sie sich bereits einen guten Namen gemacht und sind bayernweit in positiver Weise als "Schullandrat" bekannt.
Wir sind ebenfalls der Meinung, dass für eine gute Bildung neben ausreichend guten Pädagogen auch ordentliche Schulgebäude, zweckmäßige Ausstattung, eine gute Zusammenarbeit zwischen Kitas und Schulen (Soft-Step) und vieles mehr notwendig sind.
Doch eine gute Bildungspolitik fängt für die ÖDP bereits mit einem gesunden Frühstück und einem sicheren und stressfreien Schulweg an.
Bei letzterem sehen wir zum Teil erheblichen Verbesserungsbedarf und so bitten wir Sie, den zuständigen Gremien folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Antrag:
1. Die Verwaltung des Landkreises schließt in der Schülerbeförderung in ihrem Zuständigkeitsbereich mit den betroffenen Busunternehmen Vereinbarungen, die auf die Vermeidung von Stehplätzen gerichtet sind. In Ausnahmefällen sollen maximal 30 Prozent der offiziell zugelassenen Stehplatzzahlen genutzt werden dürfen.
2. Der Landrat wird beauftragt, intensiv und in geeigneter Weise bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass in Bussen, die zur Schülerbeförderung eingesetzt werden, die Anzahl der zulässigen Stehplätze auf ein realistisches Maß reduziert wird.
Begründung:
In der Schülerbeförderung kommt es regelmäßig zu Beschwerden bezüglich "überfüllter" Busse. Bei Kontrollen wird jedoch in der Regel festgestellt, dass die offiziell zulässige Stehplatzzahl nicht überschritten ist, obwohl die Busse tatsächlich von den Schülern und ihrem Gepäck völlig ausgelastet sind.
Das liegt daran, dass die Zulassungszahlen für Sitz- und Stehplätze nur eine Überschreitung der technisch zulässigen Achslasten vermeiden und so die Verkehrssicherheit der Busse sicherstellen soll. Dass die zulässigen Stehplätze in der Realität teilweise gar nicht erreicht werden können, bleibt hier völlig unberücksichtigt.
So stehen die Schüler bis in die Eingangsbereiche der Busse und sind der Gefahr von schweren Verletzungen ausgesetzt, allein wenn der Busfahrer stark bremsen muss. Die Folgen bei einem Unfall kann sich jeder denken. Und so beginnt der "Kampf" um einen Sitzplatz bereits an den Bushaltestellen und setzt sich im Bus fort. Meistens sind die jüngeren Schüler die "Verlierer" und gerade diese können sich stehend im Bus nicht so gut festhalten wie ältere Schüler.
Solche Beförderungsbedingungen sind denkbar schlechte Voraussetzungen für einen erfolgreichen Unterrichtsalltag und stehen im Widerspruch zu den vielen Maßnahmen die für eine gute Bildung der Kinder getroffen werden.
Neben einer sicheren und angemessenen Beförderung der Schüler, haben wir auch die finanzielle Situation des Landkreises im Blick. So besteht die Gefahr, dass eine generelle Abschaffung der Stehplätze durch die Bereitstellung von zusätzlichen Bussen, aber auch durch zusätzliche Fahrten (bei unterschiedlichem Unterrichtsbeginn) zu deutlichen Mehrkosten führt und unter Umständen den Fortbestand eines flächendeckenden Angebotes im Öffentlichen Personennahverkehr gefährden würde.
Deshalb halten wir unseren Antrag für einen vertretbaren Kompromiss.
Mit freundlichen Grüßen
Klemens Albert
Rainer Baumgärtner