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Antrag / Anfrage / Rede

Erhalt der kommunalen Wasserversorgung und Weiteres

Sehr geehrter Herr Landrat Rudolf Handwerker,

die Vorlage der Staatsregierung für ein neues Landesentwicklungsprogramm verzichtet leider auf eine Festlegung, die bisher als Ziel im LEP von 2006 enthalten ist: Die kommunale Trinkwasserversorgung soll demnach künftig nicht mehr verbindliches Ziel der Landesplanung sein.

Dieses Problem erhält jetzt zusätzliche Aktualität, weil mittlerweile bekannt ist, dass auf EU-Ebene eine sogenannte „Konzessionsrichtlinie“ geplant wird, die Auswirkungen auf die kommunale Wasserversorgung haben wird.

Wir beantragen deshalb:


  1. Der Kreistag Haßberge richtet eine Petition an den Bayerischen Landtag mit dem Ziel, in das neue LEP eine klare Festlegung für den Erhalt der kommunalen Wasserversorgung einzufügen. Dazu schlagen wir folgenden Text vor:


Das bisher im Landesentwicklungsprogramm (LEP 2006) enthaltene Ziel, die Wasserversorgung in kommunaler Trägerschaft zu behalten (LEP 2006: 3.2.2.5 „(Z) Die öffentliche Wasserversorgung soll als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung bleiben.“), muss auch in das neue LEP übernommen werden.


Der Bayerische Landtag möge beschließen, die Vorlage der Staatsregierung zum LEP in diesem Punkt zu korrigieren und die bisher getroffene Festlegung unverändert als Ziel beizubehalten.


Begründung:

Sollte die von der Staatsregierung im neuen LEP-Entwurf geplante Streichung dieses wichtigen Zieles durchgehen, entsteht der Eindruck, dass Bayern die immer deutlicher werdenden Bestrebungen der EU-Kommission unterstützt, den Trinkwassermarkt durch die Hintertür (vgl. aktueller Entwurf für eine „Konzessionsrichtlinie“ von Binnenmarktkommissar Michel Barnier) für private Konzerne zu öffnen. Trinkwasser ist aber das wichtigste Lebensmittel und darf als Teil der unverzichtbaren Daseinsvorsorge nicht dem Spiel der Marktkräfte ausgeliefert werden. Es droht nicht nur eine Absenkung der Qualitätsstandards, sondern auch eine massive Preiserhöhung mit gefährlichen Folgen für die sozial schwächeren Bevölkerungsteile.


  1. Der Kreistag bittet den Herrn Landrat, den oben genannten Petitionstext an die kommunalen Spitzenverbände und an die bayerischen Mitglieder des Europaparlaments mit der Bitte weiterzuleiten, sich gemäß ihrer jeweiligen Möglichkeiten für dieses Ziel einzusetzen und alle Gefährdungen der kommunalen Wasserversorgung seitens der EU-Kommission abzuwehren.


Begründung:

Die geplante Konzessionsrichtlinie steht auch zur Beratung im Europaparlament an. Bayerische Mitglieder des EU-Parlaments sollten über die Besorgnis der Kommunen informiert werden. Auch die kommunalen Spitzenverbände in Bayern sollten für eine Unterstützung gewonnen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Klemens Albert
Rainer Baumgärtner


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