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Antrag / Anfrage / Rede

Antrag auf Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagements beim Landkreis Haßberge

Sehr geehrter Herr Landrat,

bitte legen Sie den zuständigen Gremien folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vor:


Antrag:


Der Kreistag oder der zuständige Ausschuss beschließt im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Haßberge die Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagements. Soweit das Landratsamt als Staatsbehörde betroffen ist, wird dem Landrat dessen Einführung empfohlen.


Begründung:


In Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung und die Wahrnehmung sozialer Verantwortung sollten die öffentlichen Institutionen ein Vorbild ein. Es geht dabei um die Verwirklichung von im Grundgesetz und der Bayer. Verfassung verankerten Grundrechten, Grundsätzen und Programmsätzen mit Verfassungsrang.


Leider sieht die Praxis in den öffentlichen Einrichtungen und Verwaltungen oft anders aus. Bei Ausschreibungen und sonstigen Beschaffungen werden Aspekte des fairen Handelns und der Vermeidung von Kinderarbeit meist nicht berücksichtigt. Immer wieder wird auf öffentlichen Baustellen Lohndumping und Schwarzarbeit festgestellt, in den wenigsten Fällen aber durch interne Kontrollsysteme der jeweiligen öffentlichen Institution.


Ein betriebliches Umweltmanagement mit einem regelmäßigen Zielmonitoring ist in vielen öffentlichen Insitutionen noch ein Fremdwort, ebenso wie die Umweltbildung der Mitarbeiter und ein darauf aufbauendes Prämierungssystem, das Vorschläge der Mitarbeiter zur nachhaltigen Entwicklung der Institution begrüßt und belohnt.


Der jüngste Skandal um Bio-Eier hat erneut gezeigt, dass auch die nach außen wirkenden öffentlichen Kontrollsysteme im Sinne eines guten Verbraucherschutzes nicht ausreichend wirksam sind. Dieser Eindruck drängt sich für alle Ebenen der Verwaltung auf.


Ein Grund, warum wir diese Erfahrungen immer wieder machen müssen, ist das Fehlen eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsmanagements in vielen öffentlichen Verwaltungen.


Ein solches Management erfordert nicht die Einrichtung neuer Organisationseinheiten, sondern

  • die Festlegung von Eckpunkten durch die Amtsleitung,

  • deren Einsteuerung durch die zentralen Referate (z. B. Hauptamt, Kämmerei) und

  • die Unterbreitung von Vorschlägen durch die Fachbereiche (Bottom-Up-Prinzip).

Deren Mitarbeiter/innen sollten durch das Angebot einer betrieblichen Umweltbildung in die Lage versetzt werden, gute Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung ihrer Organisation zu liefern.


Es geht nicht um ein schnelles „Umkrempeln“ der öffentlichen Institution, sondern um einen langfristigen Entwicklungsprozess, der von Jahr zu Jahr evaluiert wird. Fortschritte und Stagnation werden festgestellt und in den zuständigen Gremien berichtet.


Ziel sollte es sein, den Ressourceneinsatz durch Einsparungen und effizienteres Handeln zu reduzieren, um hierdurch umweltschonendes und faires Handeln zu fördern.


Zum Begriff Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement wird auf die Ausführungen im Internetlexikonn WIKIPEDIA unter dem Suchwort „Nachhaltigkeitsmanagement“ hingewiesen.


Sinnvoll wäre es, wenn ein Entwicklungsbeirat aus der Mitte des Kreistages diesen Prozess begleiten würde. Als fachliche Begleitinstitution bietet sich das Umweltbildungszentrum in Oberschleichach an. Anregungen für konkretes Handeln bieten Kommunen, die ein solches Nachhaltigkeitsmanagement bereits betreiben.


Mit freundlichen Grüßen

 

Klemens Albert
Rainer Baugärtner

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